Landesverfassung von Baden-Württemberg tritt vor 70 Jahren in Kraft

Im November 2023 feiert Baden-Württemberg das siebzigste Jubiläum der Landesverfassung.

Ein Dokument, das die Grundwerte und Prinzipien der demokratischen Gesellschaft verkörpert, wie der Böblinger Landtagsabgeordnete Dr. Matthias Miller anlässlich des Jubiläumsfestakts am 28. November 2023 im Landtag hervorhebt:

„Die Landesverfassung von Baden-Württemberg ist das Fundament unserer demokratischen Ordnung und spiegelt die Werte wider, die unser Bundesland so einzigartig machen. In den letzten siebzig Jahren hat sie dazu beigetragen, eine starke und stabile Gesellschaft aufzubauen, in der Freiheit, Gerechtigkeit und soziale Verantwortung im Mittelpunkt stehen.“

Die Landesverfassung von Baden-Württemberg trat am 19. November 1953 um 9 Uhr in Kraft. Der Verfassungstext wurde zuvor die Verfassungsgebenden Landesversammlung erarbeitet und beschlossen. In den Beratungen strittig waren insbesondere die Wahl des Ministerpräsidenten sowie die Schulform. Bis heute legt die Verfassung die grundlegenden Prinzipien für die Organisation und Funktion der staatlichen Institutionen fest. Sie schützt die Bürgerrechte, fördert die Gleichstellung und legt die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung Baden-Württembergs. Zentral ist insbesondere Artikel 23 Absatz 1 der Landesverfassung: „Das Land Baden-Württemberg ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.“

„Wir können stolz darauf sein, dass unsere Landesverfassung auch nach siebzig Jahren weiterhin eine lebendige und relevante Grundlage für unsere Gesellschaft bildet. Sie hat den Wandel und die Herausforderungen der Zeit erfolgreich gemeistert und bleibt ein Leitfaden für die politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung von Baden-Württemberg“, betont Dr. Matthias Miller.

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