Meine Plenarreden

Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg

28. Februar 2024

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Künstliche Intelligenz in der Justiz

31. Januar 2024

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen!

KI und generative Sprachmodelle sind derzeit ja in aller Munde, ChatGPT oder Luminous aus Baden-Württemberg beherrschen die Diskussion.

Vor allem für die Juristerei sind diese Sprachmodelle sehr spannend, weil wir Juristen sehr viele Texte produzieren. Allein in Baden-Württemberg werden in der Justiz derzeit 1,7 Millionen Verfahren digital geführt. Man kann sich vorstellen, wie viele Texte da produziert werden, die die KI analysieren kann.

Wenn man an KI in der Justiz denkt, könnte man vielleicht erst einmal eine abwehrende Haltung bekommen und an einen „Roboterrichter“ denken, der nur Sachverhalte erfasst, Tatbestände auslegt, subsumiert, Entscheidungsvorschläge unterbreitet und dann am Ende verkündet. KI im Sinne eines solchen „Roboterrichters“ ist aber eine sehr gruselige Vorstellung.

Kollege Weinmann hat ja – ich habe es nicht anders erwartet – schon auf die richtigen Rechtsvorschriften hingewiesen, die uns die Verfassung vorgibt. Die Verfassung sagt uns klar: Wir dürfen einen solchen „Roboterrichter“ nicht einführen – Artikel 92 des Grundgesetzes wurde erwähnt –, rechtsprechende Gewalt ist dem Richter anvertraut. Und die herrschende Meinung sagt: Der Richter muss ein Mensch sein, also keine KI. Ich füge noch eine hinzu – wahrscheinlich eher die allgemeine Ansicht, Herr Weirauch –: Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes sagt:

Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

– Und nicht der KI. Und der Richter trägt auch in letzter Konsequenz die Verantwortung für seine Entscheidung.

Aber was ist, wenn wir von KI, künstlicher Intelligenz in der Justiz sprechen? Dann sprechen wir vor allem von unterstützender Tätigkeit. Da kommen wir mit dem Grundgesetz nicht in Konflikt, dann kommen wir auch nicht in Konflikt mit dem gerade heiß diskutierten AI Act, der sich ganz speziell auch zur KI in der Justiz äußert. Und wenn wir Unterstützungsinstrumente einführen, kommen wir auch zu einer Waffengleichheit mit der Anwaltschaft,

(Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ist auch richtig!)

die ja vor allem in Massenverfahren mittlerweile den Fokus auch stark auf Automatisierung legt.

In Baden-Württemberg sind wir mit KI in der Justiz schon sehr viele Schritte gegangen. Wir sind schon mittendrin. Die Stellungnahme zum Antrag zeigt auch einige Punkte. Wir haben flächendeckend die E-Akte eingeführt, die ja auch Voraussetzung ist, um überhaupt über KI nachzudenken, wir haben maschinelle Übersetzungen justizintern ermöglicht, es gibt JANO, ein Justizanonymisierungstool, mit dessen Hilfe wir Entscheidungen sehr schnell anonymisieren können und dadurch mehr Transparenz für die Entscheidungen schaffen können. OLGA ist schon mehrfach erwähnt worden, ein OLG-Assistent, der die Oberlandesgerichte vor allem bei den „Dieselklagen“ unterstützt. Es gibt Codefy, ein Programm, das bei der Erstellung eines Relationsblatts hilft, Akten strukturiert und sortiert. Es wird gerade am Landgericht Hechingen pilotiert. Wir wollen das, wenn es so weit ist, auch ausrollen.

Baden-Württemberg ist – wir haben es gehört – in der KI bundesweit federführend und wurde von Bund und Ländern auch damit beauftragt, eine KI-Plattform einzurichten. 

Wir sind aber erst am Beginn der Entwicklung der künstlichen Intelligenz, und die hohe Geschwindigkeit, die wir bei der KI in der vergangenen Zeit, in den letzten Monaten wahrnehmen mussten, ist schon bemerkenswert und atemberaubend. Wir wollen in Baden-Württemberg auch in Zukunft an der Spitze bleiben, und da kann ich sagen: Ich bin froh, dass wir eine Ministerin haben, die an diesem Thema sehr interessiert ist und – das nimmt man wahr, wenn man in ihr Haus hineinhört – das Thema versteht und auch die Chancen für die Justiz auslotet.

Wir seitens der CDU-Landtagsfraktion unterstützen das Ministerium hier nachdrücklich in seinem Bestreben, durch die künstliche Intelligenz die Arbeit der Justiz zu erleichtern.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü-nen und der SPD)

Bei aller Euphorie für künstliche Intelligenz müssen wir aber auch sagen: Auch die Investitionen in die Cybersicherheit müssen Schritt halten. Denn wir machen uns natürlich angreifbar. Auch die finanziellen Investitionen in die Cybersicherheit müssen erhöht werden.

Die Entscheidungen – das haben wir schon mehrmals gehört – werden am Ende vom Menschen getroffen und nicht von einer Maschine. Das gilt vor allem in sensiblen Bereichen wie Verfassungsfragen, ethischen Fragen, Abwägungsfragen, aber vor allem auch im Strafrecht, in der Strafzumessung. Hier muss am Ende immer ein Mensch entscheiden.

Der Jurist ist nicht nur ein versierter Rechtstechniker oder nicht ausschließlich ein versierter Rechtstechniker. Böckenförde hat da ein ganz kluges Buch geschrieben: „Vom Ethos der Juristen“. Denn der Jurist hat auch ein gewisses Ethos. Er ist eben nicht nur eine Subsumtionsmaschine, sondern hat auch ein Ethos, hat auch eine soziale Intelligenz, die er bei der Entscheidungsfindung auch anwenden muss. Deswegen ist für uns klar: Die KI kann niemals die Entscheidungen ersetzen, kann niemals den Ethos der Juristen ersetzen, sondern kann allenfalls unterstützend hinzutreten.

Wir seitens der CDU-Landtagsfraktion sind auch in der Zukunft offen und interessiert an der Implementierung der künstlichen Intelligenz und werden weiterhin das Ministerium und das Land dabei unterstützen, dass wir weiterhin die Nummer 1 in der KI in Deutschland und Europa bleiben. Darauf freue ich mich und bitte auch die anderen Fraktionen um Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)

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Bericht der Bürgerbeauftragten für das Jahr 2022

11. Oktober 2023

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Frau Bürgerbeauftragte! Vielen Dank für den fünften Jahresbericht, den Bericht zum Jahr 2022, der Bürgerbeauftragten von Baden-Württemberg. Vielen Dank auch für die Hilfsmittel, die wir in unseren Umschlägen auf dem Platz dazu bekommen haben – ein Brillenputztuch, Erfrischungsdrops und andere Dinge. Vielen Dank dafür.

Kommen wir aber zur Sache. Sie stehen als Bürgerbeauftragte in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis eigener Art zum Land Baden-Württemberg. Sie schreiben in Ihrem Bericht, dass es sehr viele Kontaktmöglichkeiten gibt, wie man Sie erreichen kann: per E-Mail, telefonisch, über das Kontakt- formular auf der Homepage, aber auch per Post.

(Der Redner hält eine Postkarte hoch.)

Sie haben uns auch eine Postkarte beigefügt. Also können wir uns auch direkt per Post an Sie wenden.

Das Amt der Bürgerbeauftragten ist seit sieben Jahren in Baden-Württemberg verankert. Wir haben Sie im letzten Staatshaushalt nochmals personell gestärkt und sind davon überzeugt, dass Sie mit diesen Mitteln mittel- bis langfristig gut für die Bewältigung Ihrer Aufgaben aufgestellt sind.

Unser Dank gilt Ihnen für Ihre Arbeit, aber auch Ihrem gesamten Team, das Sie in Ihrem Bericht oft auch sehr lobend erwähnen. Einen Dank möchte ich auch ausdrücklich an die Ministerien und die Verwaltung sagen, die Sie hin und wieder konsultieren und die Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen und Ihnen auch zuarbeiten. Vielen Dank dafür.

Nach dem coronabedingten Hoch im Jahr 2021 haben wir jetzt niedrigere Eingangszahlen. Wir haben es gehört: Bei ungefähr 750 Fällen hat es sich stabilisiert. Sie haben im Ständigen Ausschuss auch darauf hingewiesen, dass Sie davon ausgehen, dass sich die Zahlen auf diesem Niveau stabilisieren werden.

Ich möchte die Gelegenheit hier nutzen, um die vielen Anlaufstellen, die wir in unserem Land Baden-Württemberg haben, für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger hervorzuheben. Denn die sind schon sehr vielfältig.

Eine Anlaufstelle sind Sie, die Bürgerbeauftragte. Zu Ihren vielfältigen Tätigkeiten haben Sie in Ihrem Bericht vieles dargelegt: Statistiken zur Art der Fälle, zur Bearbeitungsdauer, auch zu dem Anteil, wie viele Eingänge erfolgreich waren und wie vielen Fällen abgeholfen werden konnte. Sie haben beispielhaft Sachverhalte aufgeführt, und Sie haben Ihre Aufgaben als Beauftragte für die Landespolizei dargestellt.

Sie haben aber auch auf Seite 15 dargestellt, dass es verschiedene weitere Institutionen und Kontaktmöglichkeiten gibt. Beispielhaft haben Sie die Ombudschaft in der Jugendhilfe Baden-Württemberg erwähnt. Man kann sich auch an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg wenden. Sie haben auch die Landes-Behindertenbeauftragte aufgeführt und verweisen auf Ihre Homepage, wo noch zahlreiche andere Anlaufstellen aufgeführt sind, an die sich die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg mit ihrem Anliegen wenden können.

Ein ganz wichtiger Anlaufpunkt ist auch der Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss, der in der Verfassung festgelegt ist, behandelt über 1 000 Fälle im Jahr hoch professionell, ernsthaft und fraktionsübergreifend. Wir haben kürzlich auch eine Modernisierung des Petitionsrechts in Baden-Württemberg eingeleitet und werden hier auch eine Onlinemitzeich nung installieren.

Aber ganz wichtig neben den ganzen Anlaufstellen, die ich erwähnt habe, sind die 154 Anlaufstellen, die wir zusätzlich noch im Land haben: 154 Bürgerbeauftragte – jetzt nicht im öffentlich-rechtlichen Amtsverständnis eines Bürgerbeauftragten – sind wir Landtagsabgeordneten, die wir die Sorgen, die Angelegenheiten, die Fragen, die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nehmen, sie darauf ansprechen, Antworten geben. Ich glaube, es ist ein großes Pfund, das wir in der parlamentarischen Demokratie haben: dass so viele Abgeordnete auch so offen für die Anliegen sind und wir uns sehr ernsthaft auch jedes einzelnen Anliegens annehmen.

(Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abgeordneten der SPD – Zuruf: Sehr gut!)

Ich denke, dass viele von uns dazu auch eine beachtliche Zahl von Fällen bearbeiten und wir so doch ein gutes und enges Netz an bürgerfreundlicher Politik haben, aber dabei auch mit dem Baustein – ich glaube, den muss man erwähnen – der Bürgerbeauftragten von Baden-Württemberg, den Sie hier ausfüllen. Vielen Dank für Ihre Arbeit.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und den Grünen)

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Gesetz zur Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes

27. September 2023

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wenn ich so in Ihre Reihen schaue, ob ich dabei an Deutschland und Patriotismus denken sollte oder eher an Karneval; aber das lassen Sie sich einmal selbst durch den Kopf gehen.

(Lachen des Abg. Anton Baron AfD)

Wir sehen mit Ihrem Gesetzentwurf in Zweiter Beratung ei- nen weiteren Akt in dem Schauspiel „Wie entzaubere ich mich auf drei Seiten selbst?“. Es hat eine gewisse Tradition in Ihrer Fraktion, handwerklich bedenkliche Gesetzentwürfe vor- zulegen.

(Zuruf von der AfD: Ach!)

Herr Abg. Dr. Balzer, Sie kennen sich ja schon aus. Sie haben in früherer Debatte schon eindrucksvoll gezeigt, dass es die AfD mit Zahlen und Berechnungen nicht ganz so einfach hat. In der heutigen Beratung Ihres Gesetzentwurfs offenbaren Sie erneut in einer weiteren Episode Ihr atemberaubendes Unwissen über legislative und exekutive Instrumente sowie über die Frage: Was sind Gesetze, und was sind Verwaltungsvorschriften?

(Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD)

– Hören Sie mal zu. – Bevor wir darauf zurückkommen, empfehle ich zunächst einen sorgfältigen Blick in den dreiseitigen Entwurf. Schauen Sie einmal Ihren Entwurf an. Der Entwurf ist recht kurz gehalten. Sie wollen im Grunde geregelt wissen, dass neben den Landesdienstflaggen auch die Bundesflagge gehisst wird.

(Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, gut erkannt! – Weitere Zurufe von der AfD)

Ihr Entwurf umfasst zwei Artikel. Artikel 1 besteht aus zwei Nummern. In Nummer 1 schreiben Sie dann auch – das haben Sie gut erkannt –:

Abschnitt 4 erhält die Überschrift „Dienstflaggen, Bundesflagge“ ...

Nun kann man ja sagen: Positiv zu vermerken ist, dass Sie wissen, dass es in Gesetzen auch Überschriften gibt. Vielleicht hat auch jemand von Ihnen gemerkt, dass die Bundesflagge doch ein gewisser Fremdkörper im Landeshoheitszeichengesetz ist, und vielleicht muss man es deshalb prominent in die Überschrift schreiben. Aber ich muss Ihnen sagen: Ihre Änderungen beziehen sich nur auf § 9. Deshalb wäre es besser gewesen, Sie hätten in § 9 die Überschrift geändert und nicht im gesamten Abschnitt. Da sind Sie leider verrutscht. Aber sei’s drum! Wir sind ja unsauberes Arbeiten von Ihnen gewöhnt.

(Abg. Miguel Klauß AfD: Ach! – Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Sie hätten ja einen Änderungsantrag stellen können!)

– Sie haben in der letzten Debatte angekündigt, einen Änderungsantrag zu stellen – und nichts kam im Innenausschuss.

(Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wie immer!) Also, ich weiß auch nicht.

Viel gravierender ist aber inhaltlich, dass Sie mit einer Gesetzesänderung eine Rechtslage herbeiführen wollen – wir haben das schon öfter gehört –, die eigentlich schon besteht. Das ist schon absonderlich. Aber noch abenteuerlicher ist, was Sie dem Innenminister Thomas Strobl in der ersten Lesung vor- geworfen haben, als er sehr zutreffend festgestellt hat, dass Sie – erstens – die Bundesflaggen im Landeshoheitszeichengesetz nicht zu regeln haben, und – zweitens – dass die Rechtslage, die Sie wollen, schon besteht.

(Zuruf von der AfD: Ah ja! – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD)

Wenn Sie immer von Patriotismus sprechen und auch dem In- nenminister fehlenden Patriotismus vorgeworfen haben, kann ich Ihnen nur sagen: Belehrungen über Patriotismus brauchen wir von Ihnen mit Ihren Krawatten nicht.

Da hilft es auch nicht, wenn Sie in verschiedenen Wahlkämpfen versuchen, Unionsgrößen für Ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Sie haben z. B. einmal plakatiert, Franz Josef Strauß würde AfD wählen.

(Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, auf jeden Fall!)

Dazu kann ich Ihnen sagen: Franz Josef Strauß würde nicht nur niemals Ihre AfD wählen, sondern er würde sich auch im Grab umdrehen, wenn er sehen müsste – erstens –, wie Sie hier mit Ihren Krawatten auftreten, aber auch – zweitens –, welch redundante, dilettantische und unsaubere dreiseitige Nichtgesetze Sie hier offenbaren.

(Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP)

Die Arbeitsweise, die Sie heute an den Tag legen, hat auch null Komma null mit dem zu tun, was Sie eigentlich immer preisen: die deutschen Tugenden. Ihr „Patriotismus“, Ihre Arbeitsweise hat nichts gemein mit Fleiß, nichts mit Gewissenhaftigkeit und nichts mit Ordnung.

Ich habe zunehmend das Gefühl – und das verstärkt sich lei- der –, dass Sachargumente bei Ihnen nicht mehr durchkommen. Deswegen habe ich mir überlegt, wie ich Ihnen einmal erklären könnte, was Sie hier eigentlich gerade fabrizieren. Dazu habe ich einmal verschiedene Flaggen mitgebracht.

Sie wollen das Landeshoheitszeichengesetz ändern. Das Lan- deshoheitszeichengesetz regelt den Einsatz der Landesdienstflagge.

(Der Redner stellt die Dienstflagge des Landes Baden-Württemberg in einen Ständer.)

Im Landeshoheitszeichengesetz gibt es eine Ermächtigungs- grundlage, dass das Staatsministerium über eine Verwaltungs- vorschrift regeln kann, was noch beflaggt wird. Jetzt gibt es in dieser Verwaltungsvorschrift eine Anordnung über die Ver- wendung der Bundesflagge. Darin steht, dass die Bundesflagge 

grundsätzlich dann gehisst werden soll, wenn die Landesflagge gehisst wird.

(Der Redner stellt die Bundesflagge in den Ständer.)

Es steht auch noch darin, dass die europäische Flagge gehisst werden soll, wenn die Landesflagge gehisst wird.

(Der Redner stellt die Europaflagge in den Ständer.)

Das ist sozusagen die Rechtslage, die wir derzeit haben. Ich habe mich ehrlicherweise gefragt: Was wollen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf – –

(Eine Pressevertreterin steht vor dem Platz des Mi- nisterpräsidenten. – Zurufe, u. a.: Hallo! – Was ist das hier? – Unruhe)

Stellv. Präsident Daniel Born: Jetzt einmal einen Moment. Herr Abg. Dr. Miller, einen Moment bitte.

Was machen Sie jetzt gerade hier?

(Heiterkeit – Zuruf: Gehen, nicht lachen! – Pressevertreterin: Ich habe mir gerade eine Genehmigung geholt, dass ich hier Fotos machen darf! – Weitere Zurufe – Anhaltende Unruhe)

– Sie sind akkreditiert?

(Pressevertreterin: Genau! Von dpa! – Zurufe – Fortgesetzte Unruhe)

Trotzdem bitte ich Sie, sich, um Fotos zu machen, im hinteren Bereich aufzuhalten.

(Pressevertreterin: Okay!)

Wenn Sie weiter nach vorn kommen wollen, dann müssen Sie sich entweder im Protokolldienst bewerben

(Vereinzelt Heiterkeit) oder sich wählen lassen.

(Vereinzelt Beifall – Pressevertreterin: Alles klar!) Also, gehen Sie bitte ein Stück nach hinten.

(Zuruf des Ministers Thomas Strobl)

Herr Abg. Dr. Miller, ich schaue mir das an, aber eigentlich arbeiten wir hier mit der Kraft der Argumente und der Worte.

(Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, aber das hat er ja nicht! Er hat ja keine! – Vereinzelt Heiterkeit)

Insofern bitte ich Sie, zunächst einmal wegen der Redezeit, aber auch wegen der Flaggen, die hier gezeigt werden, die Re- de allmählich in die Schlussgerade zu biegen.

(Abg. Raimund Haser CDU: Wir haben hier auch schon Biber gesehen!)

Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Das machen wir. Wir arbeiten mit Argumenten, aber die kommen ja leider bei der AfD oftmals nicht an. Deswegen dachte ich, ich muss es mal etwas plastisch machen.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD)

Sie sehen jedenfalls, dass wir momentan diesen Rechtszustand haben und sich mit Ihrer geplanten Änderung überhaupt nichts ändern würde. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Wir empfehlen, dass Sie künftig gewissenhafter, sorgfältiger und or- dentlicher arbeiten.

Wir, die CDU-Landtagsfraktion, lehnen Ihren Gesetzentwurf in vollem Selbstbewusstsein ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP – Zurufe von der CDU, u. a.: Bravo!)

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Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses

21. Juni 2023

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute den mündlichen Bericht des Ausschussvorsitzenden zum Petitionsausschuss gehört haben. Einen solchen mündlichen Bericht gibt es nicht in jedem Bundesland. Das zeigt, welche Bedeutung wir dem Petitionsrecht beimessen, indem wir hierüber auch im Plenum diskutieren.

Wir haben es gehört: Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Artikel 17 des Grundgesetzes schreibt vor:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert. Darüber hinaus ist der Petitionsausschuss ein ganz besonderer Ausschuss, weil er in Artikel 35a der Landesverfassung festgeschrieben ist. Wir haben vom Ausschussvorsitzenden gehört, dass in der 17. Legislaturperiode bisher schon über 2 000 Petitionen bearbeitet wurden, und ich denke, dass noch viele weitere folgen werden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir – ich denke, das gilt fraktionsübergreifend – die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nehmen; denn unsere Verfassung gibt uns den Auftrag, dass wir sämtliche Petitionen gewissenhaft bearbeiten.

Der Petitionsausschuss ist wie die „Notrufsäule“ für die Bürgerinnen und Bürger. Wenn man ein Thema hat und sich vielleicht von Ämtern oder Behörden ungerecht behandelt fühlt, kann man sich direkt an uns Abgeordnete wenden.

Wir behandeln die Petitionen nach einem institutionalisierten und bewährten Verfahren. Jeder kann eine Petition einreichen; wir haben es gerade gehört. Man muss da vielleicht einmal Unklarheiten richtigstellen. Tatsächlich reicht eine einzelne Stimme. Eine einzelne Person kann eine Petition auf schriftlichem Weg oder über die Homepage des Landtags einreichen.

Ich höre immer wieder einmal, dass man gewisse Quoren – 10 000, 25 000 Stimmen – erreichen müsse. Das ist nicht der Fall. Jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin kann eine Petition durch das Ausfüllen der Onlinemaske oder auf schriftlichem Weg per Brief einreichen. Jede einzelne Petition wird dann von uns im Petitionsausschuss behandelt.

Aus dem Petitionsrecht möchte ich besonders eine Verfahrensmöglichkeit herausgreifen, die ich sehr schön finde: die Durchführung von Ortsterminen. Wir können uns also vor Ort die Probleme anschauen. Das ist vor allem bei Bauangelegenheiten häufig sehr hilfreich. So war ich z. B. anlässlich einer Petition zu einer geplanten Erweiterung eines Legehennenbetriebs in Oberschwaben. Bei einem solchen Termin kommt man mit dem Bürgermeister, den Vertretern der Regierungspräsidien und dem Petenten in einen guten Austausch. Demnächst habe ich einen Vor-Ort-Termin zu einem Basketballspiel auf einem Schulhof. Da wird man auch die unterschiedlichen Eindrücke mitbekommen und kann dann den Menschen vor Ort wahrscheinlich sehr konkret Lösungswege aufzeigen.

Wir haben auch die Möglichkeit, dass wir Petitionen im Plenum einzeln zur Abstimmung bringen und sogar einzeln namentlich zur Abstimmung bringen. Ich möchte Sie jetzt nicht motivieren, dass wir das in der Zukunft häufiger machen.

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Petra Krebs GRÜNE: Nein!)

Aber es kam bereits vor. Wir haben also die Möglichkeit, in diesem Hohen Haus Petitionen zu behandeln.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, wenn eine Petition veröffentlicht wurde, auch den Beschluss hierzu zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung in anonymisierter Form in einer Landtagsdrucksache kann jeder einsehen und daraus erkennen, welche Petition wir wie bearbeitet haben. Auch das gibt es nicht in allen Ländern.

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen, den meine Kollegin Gudula Achterberg schon angesprochen hat: die Modernisierung des Petitionsrechts. Wir haben uns als Aufgabe gesetzt, das Petitionsrecht zu modernisieren und eine Onlinemitzeichnung einzuführen. Ich bin dankbar, dass wir hierzu fraktionsübergreifend einen Verfahrensentwurf vorlegen konnten. Herr Drißner hat uns dabei sehr stark bei den Formulierungen und den juristischen Feinheiten unterstützt. – Dieser Entwurf liegt nun also vor.

Zum einen haben wir uns darauf geeinigt, dass wir, sobald 10 000 Unterschriften vorliegen – und zwar über ein Onlineportal –, verpflichtet sind, eine Anhörung zu machen. Jeder, der dies möchte, kann sich auf der Homepage des Landtags online registrieren und mitzeichnen, und sobald 10 000 Unterschriften für eine Petition vorliegen, müssen wir uns im Landtag damit öffentlich befassen.

Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Schritt, der auch deutlich macht, dass wir keine weiteren privaten Petitionsplattformen brauchen, sondern eine solche Onlineplattform staatlicherseits, nämlich über die Homepage des Landtags, zur Verfügung stellen können.

Weil wir Fraktionen wissen wollen, wie attraktiv dies ist, haben wir trotzdem vereinbart, das Verfahren am Ende der Legislaturperiode zu evaluieren, um dann eventuell bezüglich von Quoren oder anderen Punkten nachzubessern.

Abschließend bleibt auch mir nur noch, mich zu bedanken: beim Ausschussvorsitzenden, beim stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, bei allen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss dafür, dass wir sehr gut zusammenarbeiten, aber auch und vor allem beim Petitionsbüro unter der Leitung von Herrn Haas, der uns mit Rat und Tat zur Verfügung steht. Wenn wir Auskünfte brauchen, kommen diese immer sehr schnell. Herr Haas hilft uns sehr gut und gibt uns auch in laufender Sitzung noch Ratschläge. Vielen, vielen Dank also an das Petitionsbüro, und vielen, vielen Dank auch an die Ministerien, die uns mit ihren sehr guten Stellungnahmen eine gute Entscheidungsgrundlage geben.

Ich denke, dass wir so, wie wir fraktionsübergreifend arbeiten, nämlich ergebnisoffen und an den Anliegen der Petenten orientiert, auch in der Zukunft weitermachen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP)

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Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes

21. Juni 2023

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin, Frau Kollegin Saint-Cast, hat schon die inhaltlich wichtigen Punkte angesprochen.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Aber nicht richtig!)

– Hören Sie hier mal zu. Dann sprechen wir nachher über das, was Sie sagen.

Bei dem, was die AfD hier vorträgt, geht es im Grunde um die Frage, wie man die Referendare möglicherweise bis Mitte September durchbezahlen kann. Ich hatte in der Ersten Beratung schon mal die Zahlen vorgestellt, hatte aufgezeigt, dass die Zahlen, die Sie, Kollege Dr. Balzer, hier vorgetragen haben, nicht ganz zu dem Gesetzentwurf passen.

(Abg. Anton Baron AfD: Wir haben sie ja korrigiert!)

Die Frage ist: Wie bekommt man die sechs Wochen zwischen Ende Juli bis Mitte September überbrückt, sodass die Referendare bezahlt werden? Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Ich ziehe das Beamtenverhältnis auf Probe vor. Ich beginne dann – ich glaube, das wollen auch Sie – Ende Juli mit dem Beamtenverhältnis auf Probe. Dann wird es entsprechend teurer.

Möglichkeit 2: Ich verlängere die Referendarzeit. Da gab es einen Antrag des Kollegen Dr. Kern, in dem es genau darum ging. Wie sehen da die Kosten aus? Sie hatten in Ihrem Gesetzentwurf 7 bis 8 Millionen € genannt. Im Ausschuss haben Sie korrigiert, dass die 7 bis 8 Millionen € gar nicht so zu verstehen seien, sondern dass Sie wahrscheinlich 10 Millionen € gemeint haben. Ungefähr 10 Millionen € würden stimmen.

Wenn man aber das, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorhaben, berechnet – darüber haben wir in der letzten Debatte auch gesprochen –, würde das 36 Millionen € kosten.

(Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, und? Sonst macht ihr doch auch nicht rum!)

Sie haben im Ausschuss aber nicht dargelegt, wie Sie auf diese 10 Millionen € kommen. Ich weiß nach wie vor nicht, ob Sie die Referendarzeit verlängern wollen oder ob Sie das Beamtenverhältnis auf Probe vorziehen wollen. Ihre Zahlen passen nicht zu dem, was Sie hier vorgestellt haben.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Ich bin ehrlicherweise auch etwas enttäuscht über die Argumentation im Ausschuss. Denn da hatte ich mir Erhellung erhofft. Vielleicht können Sie, Herr Dr. Balzer, als promovierter Ingenieur uns gleich Erhellung darüber bringen, was Sie gemeint haben. Dann werden wir sehen, ob Sie die Referendarzeit verlängern wollen, was ungefähr 10 Millionen € kostet, wie Sie auch gesagt haben, oder ob Sie das Beamtenverhältnis auf Probe vorziehen wollen, was ungefähr 36 Millionen € kostet. Ich würde mich freuen, wenn Sie das klarstellen.

Jedenfalls können wir diesem Gesetzentwurf in Anbetracht dieser Mängel nach wie vor nicht zustimmen. Ich hatte ja gehofft, dass wir im Ausschuss eine Klarstellung bekommen. Die Klarstellung kam leider nicht. Daher werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich bin gespannt, wie Sie dies hier gleich klarstellen werden.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

 

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Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes

25. Mai 2023

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsgesetzes Baden-Württemberg. Die Stiftungslandschaft in BadenWürttemberg ist sehr vielfältig. Wir haben kirchliche, kommunale, öffentliche und viele andere und vor allem zivilrechtliche Stiftungen, und um die geht es ja auch im Wesentlichen. In Baden-Württemberg bestehen über 3 600 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Damit sind wir bundesweit pro Kopf überproportional mit bürgerlich-rechtlichen Stiftungen vertreten. Ich denke, jedem hier im Raum fällt eine Stiftung ein, wenn man einmal kurz darüber nachdenkt.

Stiftungen sind juristische Personen, die zu dem Zweck der dauerhaften Widmung eines Vermögens zu einem bestimmten Zweck errichtet wurden. Der Stifter bringt also sein Vermögen ein und hat dann auf Dauer keinen Zugang mehr zu diesem Vermögen. Wir haben es schon von meiner Vorrednerin gehört: Die Mehrzahl der Stiftungen sind gemeinnützig, auch hier in Baden-Württemberg, und sind gerade für BadenWürttemberg, ein Stifterland, von entscheidender Bedeutung.

Im Entwurf steht in der Begründung eigentlich in einem Satz das Wesentliche drin, womit wir die Debatte eigentlich gut zusammenfassen können. Zitat:

Mangels künftiger Gesetzgebungskompetenzen sind keine, im Übrigen keine äquivalenten Alternativen ersichtlich.

Wenn wir nichts tun, würden weite Teile des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg zum 1. Juli verfassungswidrig. Warum ist das so? Bisher ist das Stiftungszivilrecht zum einen Teil im Bundesrecht geregelt, im BGB.

(Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

– Doch, Herr Binder, auch wenn Sie den Kopf schütteln. Das ist bisher zum einen Teil noch im Bundesrecht und zum anderen Teil im Landesrecht geregelt. Künftig, ab 1. Juli, wird es so sein – –

(Abg. Sascha Binder SPD: Entschuldigung, ich bin gar nicht bei Ihnen! – Vereinzelt Heiterkeit)

– Ach, Sie sind gar nicht bei uns. Das ist aber auch nicht gut. Sie sollten vielleicht aufpassen.

(Abg. Andreas Stoch SPD: Sie überschätzen sich!)

Zum anderen haben wir einen Teil im Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg. Ab 1. Juli wird das gesamte Stiftungszivilrecht im Bundesrecht geregelt sein. Deswegen sind alle betreffenden Regelungen im Landesrecht rechtswidrig und verfassungswidrig.

Jetzt stehen wir vor der Herausforderung, hier bis 1. Juli die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Deswegen bin ich dankbar, dass das zuständige Ministerium rechtzeitig einen Entwurf vorgelegt hat. Vielen Dank an dieser Stelle für die sorgfältige Vorbereitung. Herzlichen Dank aber auch an die Verbände und Kirchen für die zahlreichen Stellungnahmen, die auch durch das Ministerium sorgfältig geprüft wurden; teilweise sind auch Anregungen aufgenommen worden.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Sascha Binder SPD: Jetzt bin ich bei Ihnen!)

– Jetzt sind Sie bei mir, Herr Binder. Schön. – Ich möchte jetzt gern auf einen Punkt eingehen, neben allen weiteren, die wir schon gehört haben

(Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD)

– sehr gut – und die von besonderer Bedeutung für das Stifterland Baden-Württemberg sind. Es gibt nämlich eine sinnvolle, auf die Stiftungslandschaft in Baden-Württemberg passende und zweckmäßige Regelung. Wir machen nämlich von einer Öffnungsklausel, die uns der Bund gibt, Gebrauch. Das haben Sie wahrscheinlich auch bei der Lektüre gesehen.

Es geht um das starre Gebot der Erhaltung des Grundstockvermögens – sehr technisch. Das Bundesrecht fixiert es ab 1. Juli. In Baden-Württemberg werden wir von dieser Regel eine Ausnahme machen, was zugelassen wird, weil wir sonst eine Neuerung hätten, die unser flexibles System, das wir seit Jahrzehnten haben, ändern würde. Das passt aber nicht in unsere Landschaft, was auch die zahlreichen Verbände in Stellungnahmen vorgebracht haben.

Insgesamt begrüßen wir, die CDU, diesen Entwurf, der abgewogen und gut ausgearbeitet ist und rechtzeitig heute hier beraten werden kann. Wir freuen uns auf die Behandlung im Innenausschuss mit Anwesenheit und Aufmerksamkeit aller Beteiligten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr schöne Rede! – Abg. Andreas Stoch SPD: Das war sehr bereichernd!)

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Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes

25. Mai 2023

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Grundthematik, über die wir hier sprechen und die hier angesprochen wurde, kann und sollte man durchaus nachdenken. Es soll erreicht werden, dass Lehramtsanwärter nach bestandener Zweiter Staatsprüfung nahtlos ins Beamtenverhältnis auf Probe wechseln können. Das bedeutet nach Ihrer Vorstellung, dass die Lehrkräfte schon zum 1. August verbeamtet werden sollen und nicht, wie es bisher der Fall ist, erst Mitte September mit Schuljahresbeginn. Es geht also um eine sechs Wochen frühere Einstellung.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es bei anderen Referendaren, die es in Baden-Württemberg gibt, auch ganz normal ist, dass man zum Ende der Referendarzeit aufhört, dass die eben auch aufhören und deren Referendarverhältnis endet. So ist es z. B. bei den Rechtsreferendaren; das gilt auch dann, wenn diese nachher in die Justiz gehen.

Trotzdem kann man Verständnis für den Gedanken haben, wie man vielleicht diese sechs Wochen überbrücken kann. Aber wir müssen gerade in angespannten Haushaltslagen auch die finanzpolitischen Spielräume ernsthaft in den Blick nehmen und ehrlich ansprechen.

Wir haben uns erst jüngst – das hat auch meine Vorrednerin schon gesagt – dafür eingesetzt, dass befristete Lehrkräfte in den Sommerferien durchbezahlt werden. Das sind 15 Millionen €, die strukturell dazukommen. Die Forderung, die jetzt hier auf dem Tisch liegt, würde strukturell erneut einen zweistelligen Millionenbetrag bedeuten.

Aber schauen wir uns doch jetzt mal gemeinsam den Entwurf an, den Sie hier formuliert haben. Er ist ja ganz spannend, und ich habe ihn auch aufmerksam durchgelesen.

Präsidentin Muhterem Aras: Herr Abg. Dr. Miller, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Kern zu? Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Er soll mal zuhören, und dann kann er nachher fragen.

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wenn es dann noch Fragen gibt!)

– Wenn es dann noch Fragen gibt, genau. – Schauen wir also mal den Entwurf an.

(Zuruf: Ganz sicher!)

Angesichts des parlamentarischen Auftritts der AfD in den letzten Jahren kann es eigentlich nicht verwundern, dass Sie unsauber recherchiert haben, unreflektiert niedergeschrieben haben und der Entwurf handwerklich erhebliche Mängel aufweist.

(Lachen bei der AfD)

Sie schreiben in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs – hören Sie mal zu –:

Die jährliche Betragshöhe ... könnte schätzungsweise zwischen 7 und 8 Millionen € liegen.

Ich habe mich ehrlich gefragt: Wo kommt denn diese Zahl her? Lassen wir uns einmal kurz auf eine mathematische Textaufgabe ein, und schauen wir mal, wie wir uns dieser Zahl nähern können und was Sie vielleicht gemeint haben könnten. Dazu brauchen wir zunächst einmal die Zahl der Referendare. Das kann man im Internet nachschauen – Statistisches Landesamt –: ungefähr 4 000. Die haben wir also schon mal.

Was passiert nun mit diesen Referendaren, wenn sie Beamte werden, wenn sie entweder in A 12 oder A 13 eingestellt werden? Gehen wir mal positiv – für Sie – davon aus, dass alle Referendare – was wir nicht wollen; das ist ja weniger – nach A 12 bezahlt würden. Es wären 4 100 € pro Monat; wir wollen sechs Wochen veranschlagen, das bedeutet den Faktor 1,5. Multipliziert man das Ergebnis mit der Anzahl von 4 000 Referendaren, kommt man auf eine Zahl von 24,6 Millionen €. – Das war jetzt mathematischer Dreisatz. Sie haben die Zahl von 7 bis 8 Millionen € in den Gesetzentwurf geschrieben; das verstehe ich nicht.

Wenn wir bei dieser Rechnung A 13 zugrunde legten, dann kämen wir auf 28,2 Millionen €; die Zahl wäre also noch höher. Das verstehe ich demnach auch nicht.

Die realistische Kostenkalkulation ist nochmals höher, weil wir Versorgungszuschläge hinzurechnen müssen; dadurch kämen wir auf ungefähr 36 Millionen €. – Das hat also mit Ihren Traumzahlen überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Aber vielleicht haben Sie ja etwas ganz anderes gemeint.

(Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

Vielleicht wollten Sie diese Referendare ja nicht im August als Beamte einstellen, sondern Sie wollten die Zeit für das Referendariat bis Mitte September verlängern. Das könnte ja sein. Daraus ergibt sich dann eine niedrigere Zahl. Rechnen wir das einmal durch: Referendare verdienen ca. 1 500 € pro

 

Monat. Für eine Verlängerung von sechs Wochen – 1,5 mal 4 000 – kommen wir auf 9 Millionen €. Auch das ist mehr als 7 bis 8 Millionen €. Bei einer strukturellen Vollkostenkalkulation wären es noch mehr als 9 Millionen €.

Jetzt weiß ich nicht so richtig, ob Sie als Parlamentarier nicht mehr rechnen wollen. Aber Sie sind doch promovierter Ingenieur; da sollten Sie doch rechnen können. Aber Sie lesen ja lieber KAS-Studien und schreiben Bücher; vielleicht haben Sie das Rechnen verlernt.

(Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Vielleicht kann er aus dem Buch zitieren!)

Aber wenn Sie gern lesen: Es gibt da einen guten Antrag meines geschätzten Kollegen Dr. Kern aus der letzten Legislaturperiode, mit dem genau abgefragt wurde, was die Verlängerung bei den Referendaren kosten würde. Da steht eine Zahl, die man einfach lesen kann; da steht nämlich: 10,6 Millionen €. Auch diese Zahl hat nichts mit den 7 bis 8 Millionen € zu tun, die Sie hier angeben. Ich kann Ihnen nur sagen: Ein Referendar hätte Ihre Leistung wahrscheinlich mit „Ungenügend“ bewertet.

Die CDU-Fraktion lehnt diesen irreführenden, inhaltlich unklaren und mathematisch an erheblichen Mängeln leidenden Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der CDU und den Grünen sowie des Abg. Sascha Binder SPD)

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Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes

09. März 2023

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes, der uns heute vorliegt, scheint auf den ersten Blick mit acht Seiten recht überschaubar zu sein. Wenn man einen tieferen Blick hineinwirft, sieht man, dass darin im Grunde fast mehr Zahlen als Buchstaben enthalten sind.

(Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU)

Das zeigt schon, wie komplex die Finanzierung der Privatschulen in Baden-Württemberg, wie komplex die Finanzierung der Privatschulen generell ist.

Doch worum geht es im Kern bei diesem Gesetzentwurf? Zum einen geht es darum, die Finanzierung der Privatschulen dauerhaft auf eine solide Basis zu stellen, zum anderen geht es darum, den Coronazuschlag gesetzlich zu verankern.

Wenn man von vielen Zahlen spricht: Eine Zahl war besonders wichtig, auch bei der Finanzierung von Privatschulen: die Zahl 80. Denn der Kopfsatzzuschuss des Landes an die Privatschulen beträgt 80 % der Bruttokosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule. Was bedeutet das? Für einen Gymnasiasten an einer öffentlichen Schule fallen ungefähr – die Zahl stimmt nicht ganz, Herr Kollege Fulst-Blei – 8 000 € Bruttokosten an.

(Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)

80 % von 8 000 € sind 6 400 €. So viel müsste eine private Schule pro Schüler bekommen, wenn sie ein Gymnasium betreibt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

– Danke, dass ich Applaus für die Rechnung bekomme: 80 % von 8 000 sind 6 400.

(Heiterkeit)

Im Grunde muss – das geschieht auch alle zwei Jahre – das Privatschulgesetz immer angepasst werden, damit die 80 % immer gewährleistet werden. Das ist eigentlich ein technischer Vorgang. Bei der letzten Anpassung vor zwei Jahren herrschte in der Debatte im Landtag – man kann die Plenarprotokolle anschauen – sehr große Einmütigkeit, und die Reden waren sehr kurz. Wir werden sehen, wie kurz oder lang die Debatte heute ist. Aber wir haben es schon gesehen – von meiner Kollegin wurde es schon angesprochen –: Wir sind heute mit ganz anderen geopolitischen Herausforderungen konfrontiert, die sich auch an den Privatschulen niederschlagen.

Gestatten Sie mir ein paar Anmerkungen zu den Privatschulen und zur Schullandschaft in Baden-Württemberg. Die Privatschulen sind im Grundgesetz verankert, und wir haben in der Landesverfassung von Baden-Württemberg einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Ausgleichszahlungen festgeschrieben. Daran wird deutlich: Die Privatschulen sind unendlich wertvoll für unsere Bildungslandschaft.

Die Vielfalt – wir haben es vorhin schon gehört – von Privatschulen ist ein Ausdruck der pluralen Gesellschaft, die wir in Baden-Württemberg haben. Deswegen ist es auch sehr, sehr klug, dass die Gründerväter des Grundgesetzes und der Landesverfassung nicht von einem Monopol des Staates in Schulfragen, in Erziehungsfragen gesprochen haben. Man lässt private Schulen nicht nur zu, sondern fördert diese auch noch bewusst. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, stehen entschieden und streng hinter den Privatschulen in unserem Land und sind auch stolz auf die Arbeit, die die Privatschulen in Baden- Württemberg leisten.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Damit Privatschulen für alle zugänglich sein können, müssen sie auch ausreichend finanziert sein. Deswegen ist es so wichtig, dass wir heute diese Anpassung diskutieren. Denn es darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, ob man sein Kind auf eine der Privatschulen bringen möchte oder nicht.

Die Finanzierung – das haben wir schon öfter gehört – wird alle zwei Jahre angepasst. Aber dieses Mal haben wir mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen, die die Anpassung betreffen.

Zwei Faktoren machen in diesem Jahr die Berechnung sehr schwierig und werden uns im laufenden Gesetzgebungsverfahren und auch darüber hinaus herausfordern: zum einen die Inflation, die immens hoch ist, und zum anderen der Ukrainekrieg mit den gestiegenen Energiekosten.

Sie haben sicherlich alle das Papier der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen gelesen.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Oh ja! In der Tat! Ich hoffe, Sie auch!)

Ich kann Ihnen sagen: Wir nehmen sehr ernst, was da drinsteht. – Herr Kollege Dr. Kern, wenn Sie schon so zwischenrufen – und vielleicht auch der Kollege Dr. Fulst-Blei –, gehe ich davon aus, dass Sie das eine oder andere daraus rezipieren, vielleicht rezitieren werden

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Zitieren!)

– vielleicht auch zitieren werden. Alles ist möglich. Wir werden es nachher sehen.

Ich kann Ihnen nur sagen: Wir, die CDU-Landtagsfraktion, werden uns so, wie ich die Debatte jetzt verfolgt habe, wohl auch im Einklang mit der Landesregierung und unserem Koalitionspartner mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass 2023 der Zuschuss von 80 % auch tatsächlich gewährleistet werden kann, dass die Zuschüsse langfristig – –

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Auf welcher Grundlage?)

– Das werden wir diskutieren, Kollege Fulst-Blei. Ich bin gespannt auf Ihre Vorschläge, die Sie gleich bringen werden.

Es soll gewährleistet werden, dass die Zuschüsse langfristig auf hohem Niveau bleiben und dass die Privatschulen weiterhin erfolgreich die Bildungslandschaft in unserem Land bereichern. Ich kann Ihnen versichern: Wir, die CDU-Landtagsfraktion, stehen als entschlossener Partner neben den Privatschulen – in der Vergangenheit, aber auch in Zukunft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Erweiterung der Enquete-Kommission "Krisenfeste Gesellschaft"

28. September 2022

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Wahl, was Sie hier gesagt haben, grenzt schon fast an Fake News. Ich bin dankbar, dass ich jetzt auch ein paar Minuten Zeit habe, das einmal klarzurücken.

Der Antrag ist schon mal juristisch sehr interessant, weil Sie hier eine Erweiterung eines Enqueteeinsetzungsantrags wollen. Das ist in der Geschäftsordnung des Landtags gar nicht vorgesehen. Fraglich: Funktioniert das? Wie funktioniert das? Ich will jetzt hier aber gar keine juristischen Klimmzüge machen, weil wir uns fragen können: Ist es überhaupt eine Ergänzung des Einsetzungsantrags?

Jetzt schreiben Sie hier in Ihrem Antrag, Sie wollen ein Handlungsfeld 5 einführen, den Bildungsbereich. So weit, so gut, da sind wir uns, glaube ich, einig. Jetzt gehen Sie aber in den unterschiedlichen Buchstaben verschiedene Punkte durch, die Sie gern besprochen haben wollen, und schreiben in Ihrer Be- gründung, dass Ihnen die periphere Behandlung in Handlungsfeld 3, das wir erwähnt haben, nicht genügt. Ich kann Ihnen nur sagen: Schauen Sie sich gern mal unseren ganzen Einsetzungsantrag an, weil da noch an anderer Stelle etwas steht, was vielleicht in Ihrem Interesse sein könnte.

Gehen wir es mal im Einzelnen durch. In den Buchstaben a bis d sprechen Sie davon, dass Sie Kindertagesstätten, Schulen, effektives Lernen, Bildung als Schlüssel resilienter Per- sönlichkeiten stärken wollen. So weit, so gut. Jetzt schauen wir mal in unseren Antrag bei Handlungsfeld 2 hinein. Da schreiben wir: Wir wollen Handlungsempfehlungen entwickeln, die dazu geeignet sind, Einrichtungen der Daseinsvorsorge zu iden- tifizieren – Verbesserungspotenziale heben – die über einen besonderen Schutz- und Fürsorgeauftrag verfügen und deren Betrieb auch und besonders in Krisenzeiten prioritär sichergestellt werden muss ...

Zugegebenermaßen jetzt: sehr lang, kompliziert. Aber jetzt wird es interessant. Wir haben nämlich noch eine Klammer angefügt:

... (z. B. Kindergärten, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Frauen- und Kinderschutzhäuser ...)

Ich glaube, wir schaffen es jetzt gemeinsam in der Enquete- kommission, unter diese Begriffe vielleicht auch die Fragen der Bildung zu subsumieren. Ich glaube, das wäre dann auch eine machbare Lösung.

(Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

Gehen wir mal weiter. Sie sprechen in Buchstabe f davon,

... individuelle Potenziale zu nutzen und Bildungseinrich- tungen als einfühlsame Institutionen zu stärken; ...

Bei „einfühlsamen Institutionen“ musste ich erst einmal darüber nachdenken, um welche Institutionen es sich dabei handelt. Ich kann mir vorstellen, dass Schüler vielleicht einfühlsame Eltern – wir wünschen es ihnen – und vielleicht auch einfühlsame Lehrkräfte haben sollten. Aber was jetzt „einfühl- same Institutionen“ sein sollen, hat sich mir nicht ganz erschlossen. Und was macht man dann, wenn man es nicht weiß? Man googelt und schaut: Was wirft denn Google aus?

(Zuruf)

Da kommen dann so Wörter wie „Pflege“, „Hospiz“, „einfühl- same Betreuung“. Da zweifle ich, ob Sie das in einer Bildungszukunft sehen.

(Abg. Florian Wahl SPD: Nein!)

Vielleicht sollten wir das in der Enquetekommission noch mal in Ruhe behandeln.

Gehen wir mal weiter. – Ja, lesen Sie bitte Ihren Antrag durch, lesen Sie unseren Antrag durch, und dann schauen Sie, ob das vielleicht bei uns schon drinsteht.

Gehen wir weiter zu den Buchstaben g und h. Da schreiben Sie rein: Lehrpersonal auf Krisensituationen vorbereiten und die Zusammenarbeit im Bildungsbereich stärken. Wir haben in unserem Einsetzungsantrag acht Mal das Wort „Krisenvorsorge“.

(Abg. Florian Wahl SPD: Ein einziges Mal!)

Krisenvorsorge Gesellschaft, Politik, Wirtschaft usw., da schaffen wir es doch wohl, zu subsumieren, dass wir da auch die Krisenvorsorge von Lehrkräften machen.

Ihr Kollege Binder hat hier in der Diskussion, als wir den Einsetzungsantrag behandelt haben, null Mal das Wort „Bildung“ in den Mund genommen – null Mal!

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Christian Gehring CDU: Hört, hört! – Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD)

Jetzt kommen Sie hier nachher mit einer schlauen Idee.

Jetzt habe ich einen Punkt noch nicht erwähnt, und das ist der Buchstabe e. Da schreiben Sie: „Vereinsamung von Studierenden verhindern“. Da muss ich sagen, dass Sie hinter Ihrem Anspruch schon deutlich zurückgeblieben sind. Warum be- schränkt man sich jetzt nur auf die Vereinsamung von Studierenden? Was ist mit Auszubildenden, Schülern, älteren Menschen? Von diesen steht da nichts. Im Übrigen ist das Thema Einsamkeit ein so großes Thema, dass es in Großbritannien sogar ein Ministerium dafür gibt und dass man vielleicht über- legen könnte, zu diesem Thema eine eigene Enquetekommis- sion zu machen –

(Lachen des Abg. Florian Wahl SPD)

aber jetzt nicht als Anhängsel eines inhaltlich leeren und sprachlich abenteuerlichen Antrags hier.

(Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf von der CDU: Bravo!)

Man kann sich ja bei dem Antrag, den die SPD hier vorgebracht hat, dann insgesamt fragen, warum Sie denn diesen Antrag eigentlich gestellt haben. Da muss man gar nicht weit schauen, denn Sie sagen es in Ihrer Begründung ja selbst: weil von eingeladenen Sachverständigen Unverständnis geäußert wurde, dass Bildungspolitik kein eigenes Handlungsfeld ist. Gut. Das hat die Sachverständige so erst mal nicht gesagt. Und dann kam eine Nachfrage von Ihnen, Herr Kollege Wahl, in dieser besagten Sitzung. Ich habe die Frage mal mitgebracht. Die haben Sie mit einer falschen Suggestion gestellt und ha- ben wie folgt die Sachverständige gefragt:

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie es sehr bedauerlich finden, dass in dem Einsetzungsantrag dieser En- quetekommission das Thema Bildung nicht vorkommt?

In dem Thema kommt Bildung vor, habe ich Ihnen gerade ge- sagt. Sie arbeiten hier mit negativen Suggestionen und legen der Sachverständigen Wörter in den Mund, die Sie dann hier für parlamentarische Instrumente benutzen.

(Zurufe, u. a. des Abg. Raimund Haser CDU)

Das ist ein Stil, den die SPD leider immer mal wieder pflegt. Wir sehen es: Man schnappt etwas auf, bereitet dann die par- lamentarischen Instrumente vor, freut sich dann, dass man jetzt den großen Auftritt hat, aber spielt dann seine Instrumen- te so schief,

(Abg. Andreas Stoch SPD: Haben Sie inhaltliche Argumente? – Gegenruf von der CDU)

dass wirklich dem Letzten hier im Haus auffällt, dass irgendwas – was? – schief ist.

(Abg. Andreas Stoch SPD: Haben Sie inhaltliche Ar- gumente?)

– Ja, und wenn Ihnen nichts mehr einfällt, dann fragen Sie: „Haben Sie inhaltliche Argumente?“

(Beifall bei der CDU)

Kollege Stoch, ich habe Ihnen, glaube ich, gerade ausführlich erklärt – vielleicht sollten Sie mal den Einsetzungsantrag von uns und den Änderungsantrag von Ihnen lesen –, dass die Punkte, die Sie ansprechen, erstens unvollständig sind und zweitens bei uns behandelt werden können. Wir können das subsumieren und werden das in der Enquetekommission auch machen.

Ich verstehe nicht, warum man hier diese Bühne nutzen muss, warum man hier versucht, sie zu nutzen. Wir werden das Thema in der Enquetekommission behandeln – dort, wo es auch hingehört. Wir werden hier zusammenarbeiten. Wir treffen uns ja schon übermorgen wieder.

Ich danke Ihnen recht herzlich.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

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Bericht der Bürgerbeauftragten für die Jahre 2020 und 2021

09. März 2022

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Böhlen, heute stellen Sie Ihren Jahresbericht vor,

(Der Redner hält den Jahresbericht der Bürgerbeauftragten hoch.)

den Jahresbericht 2020/2021, der ein sehr besonderer ist; denn er deckt zwei Jahre ab, und er ist ganz im Lichte der Coronapandemie gehalten. Wir seitens der CDU-Landtagsfraktion danken Ihnen und Ihrem Team ausdrücklich für Ihr Engagement, Ihre Leidenschaft, Ihre Sorgfalt und die akribische Arbeit, die Sie einbringen, um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und den Grünen)

An dieser Stelle bietet es sich auch an, den einen oder anderen Punkt zum Verhältnis der Bürgerbeauftragten zu uns hier im Landtag einmal klarzustellen. Wir wählen die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für acht Jahre hier im Landtag. Der Dienstsitz von Ihnen ist auch beim Landtag angesiedelt. Dann können wir im Plenum und ebenso auch in den Ausschüssen Ihre Teilnahme an Sitzungen anfragen, und Sie stehen uns im Plenum und in den Ausschüssen beratend zur Seite. Ganz wichtig – § 22 des Bürgerbeauftragtengesetzes –: Sie haben jährlich einen schriftlichen Bericht abzuliefern; um diesen geht es hier nun. In diesem Bericht – man kann ihn durchblättern – fällt auf: Es sind sehr viele Beispiele, viele Statistiken, viele schöne Bilder enthalten. Und Sie haben auch ein Versprechen eingehalten: Am Ende dieses Berichts ist auch das Protokoll der Plenardebatte über den letzten Bericht abgedruckt. Dann hatten Sie das Versprechen abgegeben, dass in diesem Bericht nicht so viele Fotos von Ihnen drin sind, sondern auch andere Personen vorkommen.

(Lachen des Abg. Anton Baron AfD)

Auch dieses Versprechen wurde eingehalten. Ich habe auch Bilder Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesehen.

(Beifall der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU)

Aber welche Aufgabe haben Sie nach unserem Bürgerbeauftragtengesetz? § 1 des Bürgerbeauftragtengesetzes stellt es klar: Die oder der Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden des Landes zu stärken. Viele von hier können sich da die Frage stellen: Wie steht jetzt die Bürgerbeauftragte im Verhältnis zum Petitionsausschuss? Beim Petitionsrecht geht es ja um das Recht, sich mit Bitten und mit Wünschen an den Landtag zu wenden. Im Petitionsausschuss – das wissen Sie als langjährige Vorsitzende des Petitionsausschusses – arbeiten wir sorgfältig und mit großer Gewissenhaftigkeit, aber die Verfahren können auch eine Weile dauern. Auf Seite 14 des Berichts schreiben Sie, was Sie als Bürgerbeauftragte ausmacht: „Schnell handeln, genau hinschauen, Kontakte nutzen“. Genau das ist der Unterschied und der Grund, weshalb Sie so wichtig auch für uns sind: Sie können schnell und unkompliziert handeln, können auf die Bedürfnisse eingehen und sind so das perfekte Glied zwischen Landtag, Petitionsausschuss und den Bürgern. Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen sowie des Ministers Manfred Lucha)

An dieser Stelle kann ich als Obmann der CDU-Landtagsfraktion im Petitionsausschuss sagen, dass die Zusammenarbeit mit Ihnen sehr, sehr gut funktioniert, dass Sie in sehr engem Kontakt mit uns sind und sich auch sehr kollegial verhalten. Wenn wir uns den Bericht und die Zahlen anschauen, dann sehen wir, dass wir im Jahr 2020 748 Eingaben hatten, im Jahr 2021 waren es 853. Im Bericht steht noch die Zahl mit Stand November; diese hat sich noch einmal erhöht. Wir sehen also eine zunehmende Zahl von Eingaben aus unterschiedlichen Bereichen: Ordnungsrecht, soziale Angelegenheiten, Bauen und Wohnen. Sie beschreiben in Ihrem Bericht auch – da lohnt es sich auf jeden Fall für alle, die das noch nicht gemacht haben, einmal hineinzuschauen – konkrete Beispiele, Fallbeispiele. Diese führen Sie aus und legen genau dar, was Sie gemacht haben. So haben Sie sich z. B. bei einer Studentin eingeschaltet, bei deren Pkw Benzin oder irgendetwas – sie konnte es nicht einschätzen – ausgelaufen ist und die die Feuerwehr gerufen hat. Deren Anliegen war, ihre Rechnung nicht zahlen zu müssen, die sich auf mehrere Hundert Euro belief, und Sie haben es hinbekommen, dass die Studentin die Rechnung letztlich nicht zahlen musste, sondern eine Spende an die Jugendfeuerwehr machen konnte. Denn sie hat diesen Einsatz, den sie eigentlich gar nicht wollte, einfach nicht verstanden. Man sieht: Auf sehr niederschwelligem Niveau können Sie sehr schnell helfen. Sie stärken auch das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürger und Polizei. Wir haben dies vorhin auch schon gehört. Wenn wir uns aber auch hier die Zahlen anschauen, dann fällt auf, dass Sie einmal nach innen, innerhalb der Polizei, aber auch nach außen, bei Problemen mit Polizistinnen und Polizisten, wirken und dass die Zahlen auf einem sehr niedrigen Niveau sind. Im Jahr 2021 wurden nach innen sieben Fälle und nach außen 99 Fälle mitgeteilt. Man muss dazu aber auch sagen: Natürlich hat das Innenministerium diese Aufgabe auch sehr hoch und sehr wichtig adressiert. Die Landespolizeipräsidentin, der Minister und der Staatssekretär nehmen sich dieser Aufgabe ebenfalls sehr stark an. Die Stärkung der Führungs- und Wertekultur in der Polizei Baden-Württemberg ist dem Innenministerium sehr wichtig. Vielleicht sind auch deshalb die Zahlen dankenswerterweise bei Ihnen so gering. Insgesamt können wir feststellen: Es gibt einen erfreulichen Anstieg der Zahlen insgesamt. Sie haben immer mehr zu tun. Wir haben daher im Haushalt 2022 die Zahl Ihrer Stellen auch noch einmal erhöht, sogar verdoppelt. Sie haben jetzt doppelt so viel Personal. Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit, viel Erfolg bei der Beantwortung der vielen Fragen, und vielen Dank für die Zusammenarbeit. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD)

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Einsetzung der Enquete-Kommission "Krisenfeste Gesellschaft"

09. März 2022

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute Vormittag haben wir mit einer wichtigen Debatte über die aktuell dramatische Situation in der Ukraine begonnen. Die Einsetzung der neuen Enquetekommission hätten wir uns alle, so glaube ich, in einem weniger krisengebeutelten weltpolitischen Umfeld vorstellen können. Der in diesem Ausmaß nicht für möglich gehaltene Krieg in der Ukraine bestätigt aber, wie wichtig es ist, heute die neue Enquetekommission mit dem Namen „Krisenfeste Gesellschaft“ einzusetzen. Mit der Enquetekommission wollen wir Baden-Württemberg für zukünftige Krisen wappnen, und konkret geht es darum, unser Gemeinwesen resilient gegen künftige Krisen – gleich, welcher Art – aufzustellen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

„Resilire“ – die Lateiner unter uns wissen es – bedeutet „zurückspringen“ oder „abprallen“. Gestatten Sie mir, in diesem Zusammenhang kurz den Begriff der Resilienz, der uns durch die gesamte Enquete tragen wird, anhand einer Fabel des französischen Dichters Jean de La Fontaine darzustellen. Die Fabel heißt „Die Eiche und das Schilfrohr“. Sie handelt von einer robusten Eiche und einem biegsamen Schilfrohr. Während die Eiche unzerstörbar wirkt und sich bei normalen Windverhältnissen nicht bewegt, biegt sich das Schilfrohr auch bei der kleinsten Brise. Als ein starker Sturm heraufzieht, spricht das Schilfrohr zur Eiche: „Ich beuge mich, doch ich breche nicht.“ Die Eiche hingegen, robust gewachsen und mächtig, hält dem Wind zunächst unverrückbar stand. Im Höhepunkt des Sturms bricht sie aber ab.

(Abg. Dr. Patrick Rapp CDU: Eine Roteiche!)

Ein Zurückspringen in den Ursprungszustand ist dann nicht mehr möglich. Unsere Gesellschaft krisenfest zu machen heißt, uns für unterschiedlichste Notlagen anpassungsfähig aufzustellen. Wie das Schilfrohr müssen wir in der Lage sein, auf Schocks zu reagieren und beim Abflachen der Krise wieder zügig an den Ausgangspunkt zurückzukehren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Ein hervorragendes Bild!)

Wenn Sie nun in unseren Einsetzungsantrag schauen, können Sie schnell vier Handlungsschwerpunkte identifizieren, auf die wir die Arbeit fokussieren werden: Als Erstes nenne ich den Bereich Gesundheit. Wir werden aus der Coronapandemie Lehren für künftige Gesundheitskrisen ziehen. Dazu ist es selbstredend erforderlich, auch die Retrospektive einzunehmen und den Istzustand sorgfältig zu analysieren, dann aber auch in die Zukunft zu blicken und zu formulieren, wo wir hinwollen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Wir werden im zweiten Bereich unsere staatlichen Strukturen zur Krisenbewältigung und den Bevölkerungsschutz in den Fokus rücken. Aktuell sind uns noch die Naturkatastrophen – Starkregen, Hochwasserereignisse – in Erinnerung. In solchen und in anderen Krisensituationen muss unser Bevölkerungsschutz aus Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen wie ein Schweizer Uhrwerk ineinandergreifen und zusammenarbeiten. Die Kommunikation innerhalb der Einsatzkräfte, aber auch die Kommunikation zu den Bürgerinnen und Bürgern über Sirenen, Warn-Apps und vieles mehr muss optimal funktionieren. In der Notsituation muss jeder wissen, was er zu tun hat. Als Drittes möchten wir auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt blicken. Corona hat diesen stark auf die Probe gestellt. Verschwörungserzählungen fordern in Krisenzeiten unseren Zusammenhalt weiter heraus. Wir müssen deshalb auch als Gesellschaft in der ganzen Breite zusammenhalten und resilienter werden, auch resilienter gegenüber Falschinformationen und Fake News.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Der vierte und letzte Schwerpunkt liegt auf der volkswirtschaftlichen Resilienz. Krisen können in unserer globalisierten Welt weitreichende ökonomische Auswirkungen haben. Darüber hinaus können ganz gezielte Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur durch Cyberangriffe oder andere Manipulationen unser Leben in ungewohnter Art und Weise beeinträchtigen. Wie gehen wir etwa damit um, wenn Zentralbanken oder unser gesamter Geldverkehr angegriffen werden? Was machen wir, wenn Überweisungen plötzlich nicht mehr möglich sind, Bankautomaten streiken, der gesamte bargeldlose Zahlungsverkehr ausfällt? Unsere Gesellschaft muss resilienter werden gegen Krisen, die wir schon kennen und die wir schon erlebt haben, gegen solche, die wir noch nicht gespürt haben, uns aber vorstellen können, und gegen solche, die wir als unwahrscheinlich ansehen oder nicht einmal erahnen können. Die Aufgaben, die sich die Enquetekommission vornimmt, sind groß. Um sämtliche Bereiche in der nötigen Tiefe und Fachkompetenz zu behandeln, binden wir acht Experten aus verschiedenen Bereichen aktiv ein. Zudem beauftragen wir die Landtagspräsidentin, ein Bürgerforum einzusetzen, um die Bürgerinnen und Bürger des Landes bei dieser herausgehobenen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu beteiligen. Die Enquetekommission soll eine Denkfabrik für ein krisenfestes Baden-Württemberg sein. Am Ende einer intensiven fraktionsübergreifenden und kollegialen Zusammenarbeit muss unser gemeinsames Ziel sein, am 30. April 2024 konkrete Handlungsempfehlungen vorzulegen. Wir müssen uns in Baden-Württemberg und am besten in ganz Deutschland unter Rückgriff auf unsere Empfehlungen nach Krisen wie ein Schilfrohr schnell wieder aufrichten können. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir haben uns viel vorgenommen. Packen wir es gemeinsam an! Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut! – Zuruf von der CDU: Bravo!)

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Brandgefahr von Elektroautos

06. Oktober 2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor sechs Tagen kam es zu dem dramatischen Großbrand im Stuttgarter Osten. Meine beiden Vorredner haben schon eindrücklich geschildert, welche Bilder wir dort gesehen haben. Ich möchte nur noch mal wenige Zahlen hervorheben: 25 Busse sind vollständig ausgebrannt, davon zwei Busse mit Elektroantrieb. 74 Busse konnten noch aus der brennenden Halle herausgefahren werden. Insgesamt waren über 200 Einsatzkräfte vor Ort. Unser großer Dank gilt an erster Stelle all jenen, die in den Abendstunden den Brand rasch unter Kontrolle gebracht und dadurch noch Schlimmeres verhindert haben,

(Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD sowie Abgeordneten der FDP/DVP)

vor allem unseren haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrleuten, Rettungskräften und den tapferen Mitarbeitern der SSB. Es wurde einmal mehr gezeigt, was uns hier in Baden-Württemberg so stark macht, nämlich dass Haupt- und Ehrenamt wie selbstverständlich ineinandergreifen.

(Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD sowie Abgeordneten der FDP/DVP)

Aufgrund der starken Rauchentwicklung haben auch einige der Personen vor Ort leichte bis schwerere Rauchvergiftungen erlitten. Im Namen der gesamten CDU-Landtagsfraktion wünschen wir gute Besserung und hoffen auf eine rasche Genesung.

(Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD sowie Abgeordneten der FDP/DVP)

Nach meinem Kenntnisstand ist die Brandursache, die Ursache für die verheerende Zerstörung bislang nicht geklärt. Was wir aber wissen, ist, dass zwei der 25 Busse einen Elektroantrieb hatten. Ob und inwiefern diese Elektrobusse den Brand ausgelöst haben, ist Spekulation. Aber diese Fahrzeuge haben gebrannt. Dieser Vorfall gibt uns – daher bin ich für die Initiative dankbar – die Gelegenheit, hier einmal ausführlich darüber zu sprechen, welche Gefahren und Herausforderungen wir sehen, wenn elektrobetriebene Fahrzeuge in Brand geraten. Da drängt sich zwangsläufig die Frage auf: Sind Elektrofahrzeuge gefährlicher

(Zuruf von der AfD: Natürlich!)

als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor? Wenn wir die Statistiken betrachten und die Sachlage nüchtern analysieren, müssen wir sagen: Nein. Daran ändern auch die teilweise spektakulären Medienberichte über brennende E-Autos nichts. E-Mobi lität ist trotz allem noch eine recht neue Technologie, und da erregen Brände naturgemäß eine höhere Aufmerksamkeit. Tagtäglich brennen in Deutschland Autos. Ca. 40 Autos pro Tag brennen vollständig aus. Insgesamt sind es rund 15 000 Fahrzeuge pro Jahr, wobei die Autos mit Verbrennungsmotor hieran den größten Anteil ausmachen. Statistisch gesehen brennen E-Autos also nicht häufiger als Verbrenner. In Crashtests sehen wir, dass von E-Autos auch keine höhere Brandgefahr ausgeht. Solange die Akkus beim Unfall nicht deformiert werden oder beschädigt sind, ist das Brandrisiko gering. Zudem sind auch Selbstentzündungen von Akkus extrem selten. Das geht aus zahlreichen Versuchen, Experimenten und Fachbeiträgen sowie aus Stellungnahmen des ADAC hervor. Zum gleichen Ergebnis kommt auch die „Risikoeinschätzung Lithium-Ionen Speichermedien“ des Deutschen Feuerwehrverbands. Dort steht auf Seite 2 – Zitat –: Von zertifizierten Elektrofahrzeugen gehen weitgehend vergleichbare Gefahren aus wie von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten (Kraftstoff, Gas). Für die Brandgefahr ist häufig weniger die Antriebsart entscheidend als vielmehr, welche Materialien verbaut sind. Auch das haben wir schon mehrmals gehört. Kunststoffe brennen leichter und machen einen Großteil der Brandlast aus. Obwohl Elektrofahrzeuge nicht gefährlicher sind, sind beim Löschungsvorgang einige Besonderheiten zu beachten. Die Feuerwehrleute und Kenner unter Ihnen – ich sehe Konrad Epple, der sich sicherlich mit solchen Bränden auch sehr gut auskennt – wissen, was man hierbei beachten muss. Akkus können bei enormer Hitze Feuer fangen, brennen mehrere Stunden bis zu einem ganzen Tag und können sich selbst dann, wenn sie gelöscht wurden, wieder entzünden. Um sicherzustellen, dass sich der Akku, wenn er einmal gebrannt hat, nicht wieder entzündet, muss er von außen mit Wasser gekühlt werden und im Zweifelsfall bis zu 24 Stunden überwacht werden. Dabei helfen auch Wärmebildkameras, die die Feuerwehren bei uns teilweise haben und mit denen sie überwachen, wie sich die Hitze entwickelt und ob weiterer Brand droht. Effektivstes Mittel zum Löschen von E-Fahrzeugen – das kann man hier noch einmal sagen – ist Wasser. Ganz wichtig ist aber – das gilt wie auch sonst im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz –: Richtige Ausstattung und richtige Schulungen sind die beiden Schlüssel für einen erfolgreichen Einsatz, also für die erfolgreiche Bekämpfung von E-Bränden. Zu beiden Fragen haben wir in der vergangenen Woche im Innenausschuss ausführlich gesprochen. Bei der Ausstattung sind vor allem Spezialgeräte für das Löschen von E-Fahrzeugen hervorzuheben. Löschdecken und Löschlanzen sind Spezialausstattungen, die bei uns in Baden- Württemberg auch bereits im Einsatz sind. Daneben gibt es noch Löschbehälter oder schlichte Mulden, die wir mit Wasser füllen können, um brennende E-Autos zu kühlen. Bei großen Bussen – das haben wir ebenfalls schon gehört – helfen die Löschbehälter natürlich wenig. Man kann schlicht die großen Busse nicht in die Löschbehälter stecken. Hier hilft aber die Kühlung durch große Mengen Wasser. Die große Herausforderung – das muss man auch feststellen – besteht im Blick auf Autobahnen. Wenn dort ein E-Fahrzeug in Brand gerät, muss man erst einmal die nötigen Mengen Wasser vor Ort transportieren. Aber auch dafür sind unsere Feuerwehren mit den entsprechenden Löschfahrzeugen gut ausgestattet.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Neben der richtigen Ausstattung legen wir in Baden-Württemberg einen besonderen Fokus auf die Bildung und die Schulung unserer Feuerwehren. Jeder Brandeinsatz – ob mit oder ohne E-Fahrzeug – birgt gewisse Gefahren und Risiken. Wer aber die Gefahr kennt, kann sich auch entsprechend darauf vorbereiten. Deswegen ist die tägliche Fort- und Weiterbildung essenziell. Zudem sind Schulungen und Seminare an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal, die Erstellung von entsprechenden Lehrunterlagen zum Thema Elektromobilität und die Erarbeitung von Standards im vorbeugenden Brandschutz auch beim Abstellen von E-Fahrzeugen in Tiefgaragen wichtige Bausteine, die wir derzeit fördern und auch künftig fördern werden.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Die Elektromobilität wird uns auch in Zukunft weiter beschäftigen. Die großen Automobilhersteller bei uns in Deutschland haben Strategien wie „Electric first“ oder die „Roadmap E“ angekündigt, denn immer mehr E-Fahrzeuge werden in der Zukunft auf Deutschlands Straßen zu sehen sein – und dadurch steigt zwangsläufig auch die Zahl der Brände. Wir wissen aber: Elektrofahrzeuge sind nicht gefährlicher als Verbrenner. Und wir wissen: Wer eine Gefahr kennt, kann sich entsprechend vorbereiten und verhalten. Daher sorgen wir – das möchte ich zum Schluss noch einmal klarstellen – zum einen für bestmögliche Ausstattungen und zum anderen für umfangreiche Schulungen unserer Feuerwehrleute.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Wir stehen hinter unseren Einsatzkräften und werden auch in Zukunft – wie es die CDU-Landtagsfraktion schon seit Jahrzehnten macht und wie wir es auch im neuen Haushalt planen – unseren haupt- und ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz konsequent und entschlossen unterstützen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf von der CDU: Bravo!)

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Stand der Digitalisierung an unseren Schulen

22. Juli 2021

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung der Schulen ist in den nächsten Jahren zweifelsohne das Megathema im Bildungsbereich. Durch die gegenwärtigen Umstände ist hier im letzten Jahr einiges passiert. Daher ist heute ein guter Zeitpunkt, dass wir in aller Sachlichkeit schauen, wo wir gerade stehen und wohin wir wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

– Genau, da kann man auch einmal klatschen. – In der Stellungnahme des Kultusministeriums zum Antrag der SPD- Fraktion können wir gleich bei der Antwort auf Frage 1 sehr genau sehen, welche finanziellen Mittel der Bund und das Land im Schulterschluss bereits aufgewendet haben und weiterhin für die Digitalisierung aufwenden werden. Ich möchte jetzt nicht die ganze Stellungnahme repetieren, aber doch noch einmal betonen, dass wir bereits jetzt vielfältige Förderprogramme haben. Infrastruktur – vor allem LAN, WLAN, Server – sowie Endgeräte wie Laptops oder Tablets werden durch den „DigitalPakt Schule“ und die Ausstattungsprogramme für Schüler und Lehrer zur Verfügung gestellt. Kosten für IT-Service und Qualifizierung von Personal im Bereich Digitalisierung werden durch das Programm zur Förderung von IT-Administration erstattet. Mit diesen Programmen erreichen wir eine zügige Ausstattung. Flächendeckend werden auch täglich Gelder ausgezahlt und neue Geräte durch die Schulträger beschafft. Alle Schulen im Land müssen aber auch mit schnellem Internet versorgt werden. Eine Schule mit vielen PCs, Tablets, Notebooks, aber ohne ausreichenden Internetanschluss im Schulgebäude ist wie ein Porsche ohne Motor: Sieht gut aus, fährt aber nicht. In der vergangenen Legislaturperiode wurden daher bereits über 1 Milliarde € aus dem Landeshaushalt in den Breitbandausbau investiert, und weitere 791 Millionen € an Verpflichtungsermächtigungen stehen zur Verfügung. Wenn ich immer höre, es passiere nichts, kann ich Ihnen versichern: Die Früchte unserer Anstrengungen werden wir in den nächsten Jahren immer deutlicher sehen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Klar ist, dass die Digitalisierung der Schulen allein dadurch noch nicht am Ziel ist. Wenn man in den Klassenzimmern die Kreidetafeln durch Smartboards austauscht, Stifte und Hefte durch Tablets ersetzt und dann vielleicht an der einen oder anderen Stelle auch noch WLAN installiert, hat man zwar die notwendige Hardware geschaffen, aber die Schule sicherlich noch nicht digitalisiert. Wichtig ist, dass wir die digitalen Geräte sinnvoll einsetzen. Bei mir im Abgeordnetenbüro arbeiten gerade zwei BOGY- Praktikanten mit, Samuel und Frederick. Beide haben mir nachdrücklich versichert: Die Technik funktioniert mittlerweile in beiden Schulen, doch der sinnvolle Einsatz muss noch stärker in den Fokus gerückt werden. Wir müssen dazu pädagogische Konzepte entwickeln und vor allem methodischen Freiraum lassen. Am Ende gilt es, Lerninhalte angemessen zu vermitteln, und zwar mit Unterstützung der Technik. Die Technik muss der Pädagogik folgen – und nicht umgekehrt.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Gleichzeitig geht die Arbeit an unseren digitalen Bildungsplattformen auf Hochtouren voran. Moodle-Instanzen laufen, Serverkapazitäten wurden aufgestockt, über das System Big- BlueButton können Videokonferenzen geführt werden, der Zuschlag für das Lernmanagementsystem itslearning ist erteilt, und der Roll-out an über 260 Schulen läuft. Nicht aus den Augen verlieren dürfen wir aber, dass wir in unseren Schulen eine leistungsfähige IT-Betreuung brauchen. Der Stand der Digitalisierung an den Schulen darf nicht abhängig davon sein, ob sich in einer Schule vereinzelt Lehrer für die Wartung von Hard- und Software engagieren oder nicht. Lehrer sollen lehren und nicht zusätzlich die IT betreuen müssen. Auch das haben wir im Blick.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Ich kann mich meinem Vorredner, Kollegen Nentwich, nur anschließen. In Baden-Württemberg sind wir hier auf dem richtigen Weg, und den werden wir auch konsequent fortsetzen. Unsere Koalition wird sich tatkräftig dafür einsetzen, die Digitalisierung der Schulen weiter voranzutreiben, und bedarfsgerechte, passgenaue Fortbildungen für Lehrkräfte mit Best-Practice-Beispielen unterbreiten, damit von der Digitalisierung unserer Schulen alle Beteiligten profitieren können. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und den Grünen – Bravo-Rufe)

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Starkregen, Hochwasser, Sturzfluten

21. Juli 2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine große Ehre, heute zu dem hochaktuellen und sehr wichtigen Thema hier sprechen zu dürfen. Zuallererst möchten wir allen Betroffenen in den Überschwemmungsgebieten unser aufrichtiges Mitgefühl aussprechen. Wir sind in Gedanken bei den Familien, die ihre Angehörigen in den reißenden Fluten verloren haben, bei den Rettungskräften, die ihren mutigen Einsatz mit dem Leben bezahlen mussten, und bei allen Betroffenen der Flut, die innerhalb weniger Stunden ihr gesamtes Hab und Gut verloren haben. Wir sehen Schicksale, die einen nicht kaltlassen können und die tief betroffen machen. In dieser schweren Not macht der Zusammenhalt in der Gesellschaft, der in so vielen Interviews und Radiobeiträgen zum Ausdruck gebracht wird und den wir in der Zusammenarbeit so vieler sehen, Mut und Hoffnung. Großer Dank und große Anerkennung gelten allen haupt- und ehrenamtlichen Rettungskräften, die von einer Sekunde auf die andere alles haben stehen und liegen lassen, die sich auch aus Baden-Württemberg auf den Weg gemacht haben in die Überschwemmungsgebiete, in einen lebensbedrohlichen Einsatz, und die nun Tag und Nacht die zerstörten Häuser durchkämmen und bei Aufräumarbeiten sowie beim Wiederaufbau tatkräftig unterstützen.

(Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abgeordneten der SPD)

Es ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität, dass unsere Einsatzkräfte unmittelbar nach Bekanntwerden des Ausmaßes der Verwüstung in die Überschwemmungsgebiete entsandt wurden. Wir können dankbar und auch stolz sein, wie zielgerichtet und wie schnell unser Innenminister Thomas Strobl Rettungshubschrauber und Rettungskräfte in die Überschwemmungsgebiete geschickt hat. So konnten unsere Rettungskräfte dort schon in einem sehr frühen Stadium helfen und Leben retten.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Dadurch haben wir wieder einmal bewiesen: Baden-Württemberg hilft seinen Nachbarn in der Not. Die Debatte, die wir heute Vormittag führen, beschäftigt viele: „Starkregen, Sturzfluten, Hochwasser – wie gut ist Baden- Württemberg wirklich auf Unwetterlagen vorbereitet?“ Man muss diese Fragestellung aus zwei Blickwinkeln betrachten. Was haben wir bereits alles getan? Worauf müssen wir vielleicht noch ein verstärktes Augenmerk legen, und wo müssen wir noch besser werden? Der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz hat in Baden- Württemberg seit jeher eine herausgehobene Stellung. Das Land beobachtet schon seit vielen Jahren die zunehmende Zahl von Unwettern und heftigen Starkregenereignissen. Unwetter und Starkregen finden statt. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – das muss man sich einmal vor Augen führen – gab es Gebiete, in denen innerhalb von drei Tagen stündlich mehr als 150 l Regen pro Quadratmeter gefallen sind. Diese schier unvorstellbare Menge Wasser hat zerstörerisches Potenzial, auch in der Ebene, besonders aber in hügeligem Gelände. Gerade hier in Baden-Württemberg, in der bergigen Landschaft, können solche Starkregen häufig zu Sturzfluten führen. Solche Sturzfluten haben eine enorme Kraft und können große Mengen von Treibgut, Holz und Geröll mit sich reißen. Dadurch werden Abflüsse verstopft, Wasser staut sich auf, und all das führt schließlich zu dramatischen Überflutungen und zu schweren Schäden an Gebäuden und der öffentlichen Infrastruktur. Auch in Baden-Württemberg haben wir die Kraft von Unwettern bereits erlebt: im Jahr 2016 in der Gemeinde Braunsbach und jetzt, vor wenigen Wochen, hier in Stuttgart und auch in anderen Gemeinden rund um Stuttgart, so auch in Waldenbuch. Wir sind uns dieser Gefahren bewusst. Deswegen gibt es in Baden-Württemberg schon seit Jahren verschiedene Instrumente, um präventiv und zielgerichtet die Auswirkungen von Starkregen und Hochwasser abzumildern. Die Frauen und Männer im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in unserem Land sind auf Hochwasser und Sturzfluten vorbereitet. Wir sprechen nicht nur nach solchen furchtbaren Ereignissen über diese Themen, sondern wir handeln bereits seit vielen Jahren. Wir unterstützen – das gehört ganz besonders hinzu – in Baden-Württemberg mit voller Überzeugung unsere Bevölkerungs- und Katastrophenschützer.

(Beifall bei der CDU, den Grünen und des Abg. Gernot Gruber SPD)

Erst vor wenigen Tagen hat Staatssekretär Wilfried Klenk elf neue Gerätewagen an die Wasserrettung, an die DLRG übergeben. Letzten Dienstag fand die Verleihung des Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichens durch Innenminister Thomas Strobl statt. Einige Kollegen sehe ich, die dabei gleichfalls anwesend waren. In einer sehr wertschätzenden Atmosphäre haben wir unsere Anerkennung gegenüber unseren Einsatzkräften gezeigt.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Unsere Einsatzkräfte haben die höchste Anerkennung und auch die beste Ausrüstung verdient. Wir haben viel getan, und wir tun auch viel. Aber eines ist auch ganz klar: Unwetterereignisse und Hochwasser in Baden-Württemberg werden auch in der Zukunft stattfinden, und sie werden durch den Klimawandel zunehmen. Es ist daher wichtig und wird immer wichtiger werden, die Menschen frühzeitig in der Breite vor solchen Unwetterereignissen warnen zu können. Hier werden die vielleicht schon etwas angestaubten guten alten Sirenen wieder eine wichtige Aufgabe übernehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich klar sagen: Es geht hier nicht um einen Kriegsfall, sondern es geht darum, Menschen zu warnen, Menschen zu schützen und konkret Leben zu retten. Wir müssen uns bewusst sein: Auch in einem Hochtechnologieland wie Baden-Württemberg sind wir nicht davor gefeit, dass wir von einem Katastrophenfall heimgesucht werden und unsere Technik ausfällt. Katastrophen finden nicht nur im Fernsehen statt, sondern ganz konkret und real bei uns. Gerade dann brauchen wir Sirenen, die überall in der Fläche präsent sein müssen und die wir überall hören können müssen – bei Tag und bei Nacht. Es gibt natürlich auch mobile Sirenen. Ich habe hier einmal eine mitgebracht. (Der Redner hält sein Smartphone hoch.) Wir haben es auch vorher schon ein paarmal gehört. Über die kostenlose Warn-App NINA können wir gewarnt werden. In Deutschland haben bislang allerdings nur neun Millionen Menschen diese App heruntergeladen. Daran sehen wir: Es gibt auf jeden Fall noch Potenzial; es ist noch Luft nach oben.

(Zuruf von der FDP/DVP)

Die Ereignisse der vergangenen Tage haben uns alle wachgerüttelt und haben aufgezeigt, dass wir mit mehr Sensibilität im Bereich von Hochwassergefahren vorgehen müssen. Denn niemand kann sicher voraussagen, welcher Bach oder welcher Fluss sich in welche Flut entwickelt und wo genau, konkret Hochwasser entstehen können. Gestatten Sie mir nur eine kurze Bemerkung zu der teilweise sehr deutlichen Manöverkritik, die man jetzt in den Medien wahrnehmen kann, und zu der Frage, ob rechtzeitig gewarnt worden ist oder nicht. Es ist doch selbstverständlich – das machen unsere Einsatzkräfte ohnehin immer –, dass man sich nach Einsätzen fragt: Was ist gut gelaufen? Was ist weniger gut gelaufen? Was müssen wir vielleicht besser machen? Und welche Konsequenzen müssen wir aus den Einsätzen ziehen? Aber es ist jetzt, während die Bergungsarbeiten noch laufen, nicht der richtige Zeitpunkt, diese Fragen zu stellen. Es ist auch jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, den Föderalismus im Bevölkerungsschutz insgesamt infrage zu stellen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Bernd Gögel AfD)

Der Bevölkerungsschutz – das möchte ich ganz klar sagen – ist beim Land und bei den Kommunen sehr gut aufgehoben.

(Beifall bei der CDU)

Es ist jetzt an der Zeit, die Ärmel hochzukrempeln, eine Schaufel in die Hand zu nehmen und anzupacken. Vielen Dank.

 (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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